OSHA senkt Grenzwert für Quarzfeinstaub

Die US-amerikanische Arbeitsschutzbehörde OSHA (Occupational Safety and Health Administration) verschärft die Sicherheitsvorkehrungen für Arbeiter, die Quarzfeinstaub ausgesetzt sind. Die maximale Arbeitsplatzkonzentration sollte nach der neuen Richtlinie, die ab dem 23. Juni 2016 gilt, 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Der alte Richtwert lag bei 100 Mikrogramm. Gleichzeitig sollen die Luftbelastung kontrolliert und das Arbeiten in Feinquarzstaub-Umgebung medizinisch besser überwacht werden.

Die American Thoracic Society (ATS) begrüßt die Herabsetzung des Grenzwerts. Arbeiter, die dem Staub berufsbedingt ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko, an Silikose und anderen Atemwegs- und Lungenleiden zu erkranken. Die neuen Maßnahmen würden, laut ATS, dieses Risiko vermindern.

Die Regelung betrifft Unternehmen verschiedenster Branchen. Quarzfeinstaub wird freigesetzt, wenn Quarz oder anderes Gestein bearbeitet wird.

In Deutschland hat im Jahr 2002 der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Tätigkeiten mit Quarzfeinstaub als krebserzeugend eingestuft – nicht jedoch Quarzfeinstaub selbst – und in die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 906) aufgenommen. Im Jahr 2015 hat der AGS das krebserzeugende Potential von Quarzfeinstaub neu bewertet und bestätigt, dass für Quarzfeinstaub eine Wirkschwelle existiert; unterhalb dieser Schwelle sei kein krebserzeugendes Potential mehr zu befürchten. Aufgrund divergierender toxikologischer und epidemiologischer Befunde konnte bisher noch keine Einigkeit erzielt werden, ab welcher Dosis eine chronische Entzündung eintritt. Mehr Informationen finden Sie in der BDI-Broschüre „Arbeitsschutz – das Recht des technischen Arbeitsschutzes“ vom Oktober 2015.

Sorgen Sie für die Einhaltung der Grenzwerte und stellen Sie die Chemical Compliance ihrer Produkte sicher. Gerne beraten wir Sie unter reach@kft.de.

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