EU-Kommission ermahnt Behörden, Fristen einzuhalten

Die Europäische Kommission hat Behörden, die Biozidwirkstoffe bewerten sollen, dazu aufgefordert, künftig ihre Bewertungs-Unterlagen (draft competent authority reports, CARs) fristgerecht einzureichen. Andernfalls würde der Genehmigungsprozess unnötig in die Länge gezogen.

Durch die Verzögerung konnte der Ständige Ausschuss über Biozidprodukte (Echa’s Biocidal Products Committee, BPC) auf seinem letzten Treffen im Februar 2016 nicht wie beabsichtigt zu den betreffenden Wirksubstanzen Stellung nehmen. Eine solche Stellungnahme des ECHA-Ausschusses dient den Verantwortlichen der Europäischen Kommission als Entscheidungsgrundlage für eine Genehmigung. Diese wird allerdings nur für einen festgelegten Zeitraum gewährt; er ist nie länger als zehn Jahre, kann aber verlängert werden.

Wir begleiten seit Jahren Unternehmen über den gesamten Prozess. Auf Wunsch übernehmen wir das komplette Projektmanagement und auch die Kommunikation mit den Behörden. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an unter biocides@kft.de.

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