EU-Kommission verbietet BPA in Thermopapier

Bisphenol A (BPA) wird in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen und seine Verwendung in Thermopapier verboten. Das entschied der Regelungsausschuss der EU-Kommission, nachdem Frankreich bereits 2014 den Antrag gestellt hatte, die Verwendung von BPA einzuschränken.

Die Einschränkung betrifft Thermopapier, das BPA in Konzentrationen von 0,02 oder mehr  Gewichtsprozent enthält. Die Verordnung wird in Kürze verabschiedet und drei Jahre nach Inkrafttreten gültig.

BPA wird in Thermopapier als Farbentwickler eingesetzt und gelangt über die Haut in den Körper. Die als reproduktionstoxisch eingestufte Substanz wirkt auf das Nervensystem, auf die Milchdrüse und fördert obendrein die Fettleibigkeit. Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind Lebensmittel (oral) und Thermopapier (über die Haut) die Hauptquellen der Belastung mit Bisphenol A.

BPA wird aktuell immer noch in großem Stil verwendet. Das ergab eine vom BUND veranlasste Untersuchung. Danach fand man in 14 von 19 untersuchten Proben Bisphenol A sowie das als Ersatzprodukt gehandelte Bisphenol S. Eine nützliche Fragen-und-Antworten-Liste zum Thema Bisphenol A stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung.

Achten Sie auf eine sichere Anwendung Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort unter reach@kft.de.

Fotohinweis: Birnur, pixabay.com Thermopapier ist eine Hauptquelle der Belastung mit Bisphenol A
Fotohinweis: Birnur, pixabay.com
Thermopapier ist eine Hauptquelle der Belastung mit Bisphenol A

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