Achtung! Notifizierungsfrist für in situ hergestellte Wirkstoffe bis 27. April 2016

In situ Wirkstoffe sind aktive Substanzen, die direkt am Anwendungsort aus einem oder mehreren Vorläufersubstanzen („Precursor“) hergestellt werden. Diejenigen Wirkstoff-Precursor-Kombinationen, die derzeit nicht im Rahmen des Altwirkstoffverfahrens bewertet werden, können bis zum 27. April 2016 nachnotifiziert werden. Eine Übersicht, für welche Kombinationen und Produktarten derzeit Anträge laufen und für welche wiederum Nachnotifizierungen nötig sind, bietet die sogenannte in situ Liste. Sie wurde auf dem Treffen der Mitgliedstaaten im März 2015 verabschiedet und befindet sich im Anhang des Dokuments CA-March15-Doc.5.1, das Sie auf der Website des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks herunterladen können.

Ein gutes Beispiel für eine Wirkstoff-Precursor-Kombination ist das System Chlor/Natriumchlorid. Aktives Chlor ist dabei der Wirkstoff, der mittels Elektrolyse aus Natriumchlorid, dem Precursor, gewonnen wird. Für bestimmte Produktarten und Anwendungen sind für diese Wirkstoff-Precursor-Kombination auch bereits Anträge gestellt. Andere Anwendungen und Produktarten sind allerdings durch Anträge bislang nicht abgedeckt. Dafür kann der Wirkstoff „Aktives Chlor, generiert aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“ bis zum 27. April 2016 nachnotifiziert werden.

Nutzen Sie gerne unsere Expertise. Wir führen für Sie die Registrierung durch oder beraten und begleiten Sie auf Wunsch auch über den gesamten Prozess. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter biocides@kft.de. Hinweisen möchten wir auch auf unser Seminar „Das neue Europäische Biozidstoffrecht” am 20. April 2016.

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