Handlungshilfe, um Gefahrstoffverordnung sicher anzuwenden

Die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit (BAuA) hat eine Handlungshilfe herausgegeben. Damit können Sie als Anwender schnell und unkompliziert prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der CLP-Verordnung Rechtsfolgen für Sie hat. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Konsequenzen sich aus der Umstellung von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.

Am 1. Juni 2015 hat die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) die bis dahin geltenden Richtlinien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vollständig abgelöst. Gleichwohl bezieht sich die gültige Gefahrstoffverordnung zum Teil noch auf die alten Richtlinien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Handlungshilfe veröffentlicht. Auf ihrer Website stellt Ihnen die Behörde auch weitere Bekanntmachungen und Verordnungen rund um die Gefahrstoffverordnung zur Verfügung.

Sollten Sie eine detaillierte Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de. Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf unser Seminar „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach CLP-Verordnung mit Übungen” am 26. Und 27. April 2016.

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