Biozide: mehr Flexibilität für Unternehmen

Die europäische Biozid Verordnung(EU, Nr. 528/2012) regelt seit September 2013 die Genehmigung von aktiven Stoffen und die Zulassung von Biozid-Produkten. Einzelheiten zur Zulassung sind unter anderem in den Durchführungsverordnungen festgelegt.
Die EU-Kommission hat nun eine neue Durchführungsverordnung (EU) 2016/1802 erlassen. Das Gesetz tritt Anfang November dieses Jahres in Kraft und ergänzt die alte Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013. Dort ist das Verfahren festgelegt, wie gleiche Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zuzulassen sind.
Vor allem für die Verantwortlichen kleiner und mittlerer Unternehmen ist die neue Verordnung eine Erleichterung. Denn sie erlaubt es nun diesen Unternehmen, für Biozidprodukte eine Zulassung auf nationaler Ebene zu beantragen, wenn diese Produkte EU-weit bereits zugelassen sind. Gleiches gilt für Biozidprodukte, die schon als Teile von Produktfamilien EU-weit zugelassen sind.
In einer Pressemeldung hat die ECHA angekündigt, dass ab sofort  aktualisierte Versionen der IT-Werkzeuge R4BP 3 und SPC-Editor (Summary of Product Characteristic) zur Verfügung stehen. Ferner möchte die Agentur dazu eine neue Website schalten und Leitfäden sowie Handbücher zur Datenübertragung herausbringen. Ein Webinar richtet die ECHA zudem am 9. November aus.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf unser Seminar „Das neue Europäische Biozidstoffrecht“ am 18. Januar 2017. Sie können uns bei Fragen auch jederzeit unter biocides@kft.de erreichen.

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