Biozidprodukteverordnung: Orientierungshilfe für In situ generierte Wirkstoffe

Die für Biozide zuständigen EU-Behörden haben eine Liste als Orientierungshilfe herausgegeben, in der in situ generierte Wirkstoffe sowie auslösende Substanzen aufgeführt sind, die Bestandteil des Prüfprogramms sind. Das Dokument klärt darüber auf, wie in situ erzeugte aktive Substanzen zu identifizieren und zu benennen sind.

In situ generierte Wirkstoffe sind Wirkstoffe, die erst am Anwendungsort aus einem oder mehreren Vorläufersubstanzen („Precursors“), entstehen. Die Biozidprodukteverordnung (BPV) definiert Substanzen oder Gemische als Biozidprodukte, die mit dem Ziel auf den Markt gebracht werden, Wirkstoffe zu erzeugen.

Entscheidend ist, dass der Vorläufer oder die aktive Substanz den Spezifikationen des Vorläufers oder der aktiven Substanz der Wirkstoffzulassung entspricht. Bereitsteller von Vorläufern für in situ generierte Wirkstoffe unterliegen genau wie andere Teilnehmer des EU Prüfprogramms für alte Wirkstoffe den Bestimmungen von Artikel 95 der BPV. Daher müssen diese Bereitsteller ab dem 1. September 2015 in der ECHA Liste („List of active substances and supplier“) erscheinen.

Sie finden das Dokument mit der Bezeichnung CA-March15-Doc.5.1–Final–Substances generated in situ.doc unter dem Datum 23.März 2015 hier. Falls Sie nicht direkt weitergeleitet werden, bitte diesem Pfad folgen:
(Hauptmenü „Kategorien durchsuchen“ anklicken; Kategorie „European Commission – Health and Food Safety“ auswählen; Interessensgruppe „Öffentlicher Zugriff – Biocides – Regulation 528/2012 – Public“ anklicken. Im Menü links auf „Bibliothek“ klicken, dann erscheinen in der Mitte alle öffentlich zugänglichen Dokumente in einer Explorerstruktur geordnet. Wichtig ist der Ordner „Documents finalised at CA meetings“.

Sollten Sie bezüglich der In situ generierten Wirkstoffe Fragen haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

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