ECHA erweitert Kandidatenliste um vier Substanzen

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat die vier Stoffe Bisphenol A, Perfluordecansäure (einschließlich der Na- und Ammoniumsalze), 4-Heptylphenol und 4-tert-Pentylphenol in die Liste der Stoffe aufgenommen, die für eine Aufnahme in REACH Anhang XIV in Frage kommen. Damit befinden sich aktuell 173 Substanzen auf der Liste. Alle diese Substanzen erfüllen die nach REACH Artikel 57 gültigen Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC). Mehr Informationen über die betroffenen Stoffe finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.

Mit der Aufnahme eines Stoffs in die Kandidatenliste ergibt sich für die betroffenen Hersteller und/oder Importeure noch keine Zulassungspflicht. Gleichwohl haben die Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern Informationspflichten. Beispielsweise muss ein Lieferant von SVHC innerhalb der EU seinen Kunden ein Sicherheitsdatenblatt aushändigen. Gleiches gilt, wenn er ein Gemisch liefert, das nach der Richtlinie 1999/45/EG zwar als ungefährlich gilt, dieses Gemisch aber einen Stoff aus der Kandidatenliste in einer Einzelkonzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent enthält.

Auch bei Erzeugnissen hat ein Lieferant Pflichten: So muss er nach Artikel 7 Absatz 2 der ECHA mitteilen, wenn im gelieferten Erzeugnis ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1 Massenprozent enthalten ist. Darüber hinaus hat er gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung seine Abnehmer darüber zu informieren und auf Ersuchen auch die Verbraucher (s. REACH Info 6, Seite 23).

Im September 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Grenzwert von 0,1 Massenprozent auch für Erzeugnisse gilt, die Teil eines anderen Erzeugnisses sind.

Das heißt, als Erzeugnis gilt jede einzelne Komponente eines Produkts, also beispielsweise ein Transistor oder das Gehäuse eines Laptops, und nicht nur das Endprodukt, sprich, der Laptop selbst. Dadurch ergeben sich strengere Vorgaben.

Haben Sie mit Produkten zu tun, die SVHC enthalten? Wir sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de.

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