Kalifornien dehnt Kennzeichnungspflicht bei Kosmetika aus

Kalifornien hat ein Gesetz (AB 2775) verabschiedet, das von Kosmetikherstellern die lückenlose Nennung von Inhaltsstoffen auf dem Etikett fordert – und zwar bei Kosmetika, die in Manikür-, Friseur- und sonstigen Kosmetik- und Schönheitssalons verwendet werden.

Es tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Das bislang geltende Kosmetik-Gesetz erfasste lediglich im Einzelhandel erhältliche Kosmetika, nicht aber spezielle Kosmetika, die in Salons verwendet werden.

Nach Behördenangaben (State Board of Barbering and Cosmetology) gibt es in Kalifornien mehr als 129.000 lizenzierte Maniküre und mehr als 312.000 Kosmetologen, die für die Nagel- und Haarpflege zugelassen sind. Das Gesetz hilft Salonbesitzern, Produkte sicherer auszuwählen und damit sich selbst und ihre Kunden besser vor schädlichen Wirkungen zu schützen.

Sorgen Sie rechtzeitig für die Sicherheit Ihrer Kosmetika. Gerne unterstützen wir Sie dabei unter cosmetic@kft.de.

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