Kommission Nachhaltiges Bauen: Gesetze unzureichend

Die Kommission „Nachhaltiges Bauen“ am Umweltbundesamt (KNBau) hat in einem Positionspapier auf fehlende Umweltkriterien für Nachhaltiges Bauen hingewiesen. Folglich würden bei der Verarbeitung von Baustoffen auf der Baustelle sowie durch Abwitterung in der Nutzungsphase zu viele Schadstoffe in die Umwelt freigesetzt. Baumaterialien können beispielsweise Flammschutzmittel, Biozide und Weichmacher enthalten. Sind solche Materialien der Witterung ausgesetzt, setzt das Regenwasser die Stoffe frei und spült sie in die Umwelt.

Schuld an dem Missstand seien aber nicht die involvierten Player, das heißt Bauherren, Architekten und Berater. Es fehle schlicht an verbindlichen Regelungen und gesetzlichen Mindeststandards, an die sich die Beteiligten halten könnten. Beispielsweise enthalten Umweltproduktdeklarationen – diese bilden die Datengrundlage zur ökologischen Gebäudebewertung – meist keine Angaben zur Schadstoffauslaugung. Selbst Informationen, die zu einem freiwilligen Verzicht auf Schadstoffe in Baumaterialien ermutigen, seien, so die Mitglieder der Kommission, dünn gesät.

Dieses Informationsdefizit wird am Beispiel des Herbizids Mecoprop deutlich: Dessen  Verwendung in bituminösen Dachbahnen zum Schutz vor Durchwurzelung ist weder gekennzeichnet, noch ist die Auswaschbarkeit deklariert. Dass die Substanz auch Gartenpflanzen und Fassadenbegrünungen schädigt und obendrein das Oberflächenwasser verunreinigt, ist vielen Bauherren nicht bewusst. Die Anwendung von Mecoprop sei, so die KNbau, durch keine Verordnung abgedeckt. Hier gelte es, die bestehenden Lücken zwischen Baurecht (Bauordnungsrecht und Bauproduktrecht) und Umweltrecht schleunigst zu schließen. Bis diese Lücken durch Gesetze geschlossen sind, empfehlen die Verantwortlichen unter anderem, mehr Informationen über mögliche Gefahren durch Auswaschung bereitzustellen und diese Tatsache auch als Kriterium bei der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel zu berücksichtigen.

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