PFOA-Verbot: Norwegens Vorpreschen ist rechtens

Der EFTA-Gerichtshof (Europäische Freihandelsassoziation) hat im Juli entschieden, dass Norwegens Gesetz bezüglich der Verbannung von Perfluoroktansäure (PFOA) aus Verbraucherprodukten und Textilien rechtens ist. Der Kläger, die EFTA-Überwachungsbehörde, hatte dem Land vorgeworfen, der europaweiten REACH-Gesetzgebung vorzugreifen. Norwegen verstoße damit gegen Artikel 11 des EWR-Abkommens, das allen Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, jegliche Importbeschränkungen verbietet. Lediglich EU-weite Regelungen seien verbindlich.

Bereits im Mai 2013 hatte Norwegen seine Produktverordnung ergänzt und die Verwendung von PFOA eingeschränkt. Das Land beruft sich dabei auf Artikel 128 (2) der REACH-VO. Danach ist es einem Land durchaus erlaubt, eigene Gesetze zu erlassen, und zwar in Fällen, „in denen die Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung mit dieser Verordnung nicht harmonisiert werden“.

In seiner Begründung sagte das Gericht, dass die An- und Verwendung von PFOA zum Zeitpunkt der norwegischen Maßnahme EU-weit noch gar nicht geregelt war und somit keine Verletzung der REACH-VO bestehen kann. Der Erlass des Gesetzes von Seiten der Norweger sei somit rechtlich einwandfrei.

Erst im Juni dieses Jahres hat die EU-Kommission nachgezogen und PFOA in Anhang XVII der REACH-VO aufgenommen. Die Verordnung räumt den Unternehmen eine dreijährige Frist ein, sich auf die Einschränkungen einzustellen.

PFOA zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC). Auskunft über die Verbreitung und Gefährlichkeit von PFC gibt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im September 2015.

Bei Fragen rund um PFOA und andere Stoffe, deren Anwendung eingeschränkt ist, erreichen Sie uns gerne unter reach@kft.de.

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