REACH 2018 – der vierte Schritt: Sammeln Sie die Daten und beurteilen Sie die Risiken

Nachdem der federführende Registrant bestimmt ist und sich alle SIEF-Mitglieder über die Art und Weise der Zusammenarbeit verständigt haben (siehe Schritt drei), geht es nun darum, die relevanten Inhalte zusammenzutragen und anschließend die Risiken zu bewerten.

Sind Sie selbst federführender Registrant, müssen Sie von den SIEF-Mitgliedern alle Daten zu den Stoffeigenschaften anfordern und zusammentragen. Nützlich ist dazu ein Formular auf Seite 165 der Broschüre „Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten“.

Um an Daten außerhalb des SIEF heranzukommen, ist eine Literaturrecherche nötig, die nach Vereinbarung ein SIEF-Mitglied oder aber ein extern beauftragter Dienstleister durchführen kann. Auch einschlägige Portale wie das eChemPortal der OECD bieten gute Dienste.

Haben Sie alle Daten beisammen, gilt es, die Relevanz, Zuverlässigkeit und Angemessenheit dieser Daten zu prüfen und zu ermitteln, welche Daten für eine vollständige Registrierung noch fehlen. Möglicherweise müssen Sie in Abstimmung mit den SIEF-Mitgliedern Daten zukaufen, zusätzliche Studien durchführen und dafür Labordienstleister suchen und beauftragen. Kaufen Sie Daten zu, benötigen Sie die Zustimmung des Dateneigners. Die dafür getroffene Vereinbarung zur Datennutzung – über eine spezielle Zugangsbescheinigung oder eine Lizenz – sollte dann idealerweise für alle Mitregistranten gelten.

Sind Sie Mitregistrant, liefern Sie dem federführenden Registranten diejenigen Daten, die gemeinsam einzureichen sind. Grundlage hierfür sind die Anhänge VII bis X der REACH-Verordnung.

Liegen alle Daten auf dem Tisch, erfolgt die Risikobewertung. In der Regel legt der federführende Registrant gemeinsam mit seinen SIEF-Partnern die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes fest und trägt alle Daten in einem Stoffsicherheitsbericht (CSR) zusammen. Ein solcher Bericht ist für alle Stoffe erforderlich, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr pro Registrant registriert werden müssen. In dem Bericht sind die Gefahren beurteilt und auch die Bedingungen beschrieben (Expositionsszenarien), wie die mit der Herstellung und der Verwendung verbundenen Risiken beherrscht werden.

Eine Risikobetrachtung ist nicht erforderlich, wenn keine Exposition vorliegt. Ebenso, wenn vom Stoff trotz Exposition keine Gefahr ausgeht.

Fotohinweis: Gerd Altmann, pixabay.com Beurteilen Sie die Risiken des Stoffes, den Sie auf den Markt bringen wollen.
Fotohinweis: Gerd Altmann, pixabay.com
Beurteilen Sie die Risiken des Stoffes, den Sie auf den Markt bringen wollen.

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