Rotterdamer Übereinkommen: Ausschuss empfiehlt Maßnahmen für weitere Stoffe

Die Mitglieder des Ausschusses der Rotterdam-Konvention der Vereinten Nationen schlugen auf ihrer 14. Sitzung Mitte September in Rom vor, die Industriechemikalien Hexabromcyclododecan (HBCD), Perflu-oroctansäure (PFOA), deren Salze, sämtliche PFOA-ähnlichen Verbindungen sowie die beiden Pestizide Phorat und Acetochlor in Anhang III der Rotterdam-Konvention aufzunehmen. Alle Stoffe auf dieser Liste unterliegen dem PIC-Verfahren (Prior Informed Consent).

Gemäß dem Verfahren dürfen Unternehmen die im Anhang gelisteten gefährlichen Chemikalien erst dann importieren, wenn der betroffene Staat zuvor über die Eigenschaften dieser Chemikalien und die damit verbundenen Risiken informiert wurde. Der Staat muss dem Import ausdrücklich zustimmen. Dadurch erhofft sich die Staatengemeinschaft eine Kontrollfunktion. Denn oftmals handelt es sich bei den Importstaaten um Entwicklungs- oder Schwellenländer, die häufig unzureichende oder gar keine Kapazitäten zum Bewerten und Überwachen von Chemikalien haben.

Über die Aufnahme der oben genannten Stoffe in die Liste wird auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Genf (29. April bis 10. Mai 2019) entschieden.

Das Rotterdamer Übereinkommen ist der erste internationale Vertrag zum Im- und Export von Chemikalien. Er wurde am 10. September 1998 in Rotterdam angenommen und trat am 24. Februar 2004 in Kraft. Aktuell haben dieses Übereinkommen 160 Staaten ratifiziert.

Möglicherweise haben Sie mit gefährlichen Industriechemikalien zu tun und benötigen Unterstützung? Gerne erreichen Sie uns unter sds@kft.de.

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