Die EU-Kommission schränkt die Verwendung bestimmter Inhaltsstoffe in Haarfärbemitteln ein. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Europäische Kosmetikverordnung) wird entsprechend geändert und ergänzt. Unter anderem legt die Verordnung neue Grenzwerte für Inhaltsstoffe von Färbemitteln fest und schreibt vor, welche Hinweise künftig auf Etiketten anzubringen sind. Bei den besagten Stoffen…