Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung herausgegeben und neue Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (KMR- oder CMR-Stoffe) in Kleidung, Textilien und Schuhen festgelegt. Überschreiten die Konzentrationen den Schwellenwert, dürfen die betreffenden Produkte nicht in der EU vermarktet werden. Die Absätze 7,8…