Die EU-Kommission hat im April eine Verordnung zur Beschränkung von Methanol herausgegeben. Gemäß dieser Verordnung dürfen methanolhaltige Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmittel nach dem 9. Mai 2019 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die Methanolkonzentration 0,6 Gew.-% über-steigt. Da in der ursprünglich veröffentlichten Version das Datum im Anhang falsch war, wurde…