Titandioxid unter Krebsverdacht

Die französische Agentur für Nahrungssicherheit, Umwelt und Arbeitsschutz (ANSES) beabsichtigt, für Titandioxid eine harmonisierte Einstufung in die Gefahrenklasse „Karzinogenität der Kategorie 1B“ vorzuschlagen.

Damit würde die Substanz ein entscheidendes Kriterium für die Aufnahme in die Liste der SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern) erfüllen. Ferner könnte die Substanz als krebserzeugender Stoff nicht mehr in Konsumentenprodukten verwendet werden.

Der Verband der Titandioxid-Hersteller hat bereits angekündigt, das eingereichte Dossier genauestens prüfen zu wollen. Die Substanz sei bereits 2010 ordnungsgemäß registriert worden; seitdem habe man alle verfügbaren wissenschaftlichen Daten, darunter eine epidemiologische Studie mit 20.000 Arbeitern in 15 TiO2-Produktionsstätten, ausgewertet. Man habe bis heute keine negativen gesundheitlichen Folgen feststellen können.

Im nächsten Schritt prüft die ECHA nun, ob in dem eingereichten Dossier alle notwendigen Informationen vorhanden sind. Ist dies der Fall, hat der Ausschuss für Risikobewertung (Risk Assessment Committee, RAC) 18 Monate Zeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Folgt der Ausschuss den Forderungen der Antragsteller, erarbeitet eine eigens dafür eingerichtete Kommission den Entwurf zur Aufnahme der Substanz in Anhang VI.

Titandioxid gilt in der Branche als Multifunktionstalent. Entsprechend breit gestreut sind die Anwendungen. Die Substanz wird als Weißpigment in Farben, Sonnencremes und Zahnpasta eingesetzt, kann aber mit Sonnenhilfe auch Abwässer und Luft reinigen, Strom produzieren und als Halbleiter sogar Wasserstoff aus Wasser freisetzen.
Sollten Sie in irgendeiner Form mit Titandioxid zu tun haben und Fragen zur Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts haben, beraten wir Sie gerne. Sie erreichen uns unter cosmetics@kft.de.

Share This Post

Post Navigation