Verbraucherschutz: Neue Apps klären über Schadstoffe in Alltagsprodukten auf

Das Umweltbundesamt (UBA) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) stellen Verbrauchern neue Apps zur Verfügung. Mit deren Hilfe können sie sich an Hersteller wenden und sich über die Anwesenheit von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Alltagsprodukten informieren.

Mit der UBA-App „Scan4Chem“ können Nutzer den Barcode eines Produktes scannen und damit automatisch eine Anfrage an den Anbieter senden. Dieser muss innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben. Eine direkte Abfrage der Inhaltsstoffe ist allerdings erst möglich, wenn eine entsprechende Datenbank hinterlegt ist.

Dies ist bei der App „ToxFox“ des BUND bereits der Fall, allerdings vorerst nur für Kosmetikprodukte. Nach Angaben des BUND sind für mehr als 80.000 Körperpflegeprodukte Daten über Stoffe verfügbar. Auch für Kinderspielzeug ist die App schon optimiert, und andere Produktgruppen sollen demnächst folgen. Aber selbst wenn noch keine Informationen über bedenkliche Inhaltsstoffe im System vorliegen, können Verbraucher Anfragen stellen. In diesem Fall leitet der BUND die Anfrage an den Hersteller weiter. Der BUND stellt Nutzern eine nützliche Gebrauchsanweisung für die App bereit.

Nach Artikel 33 Absatz 2 der REACH-Verordnung ist ein Hersteller und/oder Importeur zur Auskunft verpflichtet, sobald die Konzentration des kritischen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Erzeugnisse sind Gegenstände wie Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen.

Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gehören Stoffe, die

  • krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind.
  • giftig und langlebig sind und sich in der Umwelt und in Organismen anreichern.
  • hormonell wirken.

Derzeit sind bei der ECHA 173 SVHC registriert.

Wir sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen rund die Verwendung von SVHC vertraut. Fragen Sie uns unter reach@kft.de.

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