Türkei-REACH kommt im Sommer

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„Wir rechnen mit einer Veröffentlichung der türkischen REACH-Verordnung im Sommer“, sagte Melih Babayigit, der Geschäftsführer des türkischen Chemical-Compliance-Dienstleisters und KFT-Partners CRAD auf dem KFT-Infotag am 11. Mai in Darmstadt. Das neue Gesetz (türkisch: KKDIK) ist bereits vom zuständigen Umweltminister unterschrieben und vor einigen Wochen an das Büro des türkischen Ministerpräsidenten gesandt worden. Sobald dieser grünes Licht gibt, wird es im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht und tritt nach sechs Monaten in Kraft. KKDIK gilt dann uneingeschränkt und löst diese drei bislang gültigen Gesetze ab:

  • Chemical Inventory and Control Regulation (CICR 27092)
  • Regulation on Restrictions for the Manufacture, Marketing and Use of Certain Dangerous Substances & Preparations (27092)
  • SDS Regulation (29204)

 Das neue Gesetz umfasst insgesamt 12 Titel, 66 Artikel und 17 Anhänge; insgesamt ist es 405 Seiten stark. „Ich erhalte viele Anfragen, ob es von der vorläufigen Fassung auch eine englische Übersetzung gibt, aber das macht keinen Sinn, denn das neue Gesetz entspricht zu 95 Prozent der REACH-Verordnung, das heißt, die gesamte Verordnung wurde mehr oder weniger 1:1 ins Türkische übersetzt“, erklärt Melih Babayigit. Nicht vorhanden in der türkischen Verordnung sind die Artikel X bis XIII, da diese sich auf die ECHA und auf die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen beziehen. Für die Türkei sind beide Aspekte irrelevant, da zum einen die ECHA keine Rolle spielt und zum anderen da es mit der Verordnung „28848 SEA Regulation“ bereits seit 11.12.2013 eine CLP-analoge Regelung gibt.

Zu beachten wird sein, dass alle Sicherheitsdatenblätter in türkischer Sprache und von einem zertifizierten Mitarbeiter zu erstellen sind. Auch chemische Bezeichnungen müssen in türkischer Sprache verfasst sein, besonders für die Substanzen, die in Anhang VI der SEA-Verordnung gelistet sind.

Zur Dateneingabe und -übertragung dient in der Türkei das REACH-ähnliche IT-System KKS. Allerdings verfügt dieses System über weniger Funktionalitäten als das REACH-Analogon. So können zum Beispiel keine Sammelregistrierungen (no bulk registration utility) erfasst werden.

Interessant für die betroffenen Unternehmen sind die einzuhaltenden Fristen. Kommt das neue Gesetz tatsächlich im Sommer, müssen Hersteller und/oder Importeure, die einen Stoff im Mengenband größer als eine Tonne vor dem 31.12.2020 auf den Markt bringen wollen, diesen in der Zeit von Januar 2018 bis 31.12. 2020 vorregistrieren lassen. Nach dem 31.12.2023 müssen die Stoffe registriert sein, bevor sie auf den Markt kommen. Informationen zu den Fristen erhalten Sie auch im Artikel von Melih Babyigit, der in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Turkchem Magazine erschienen ist.

Gerne stellen wir Ihnen die Vorträge von Melih Babayigit als Download zur Verfügung:

Chemical Control Regulation in Turkey – Notification & Registration Schemes

Product Registration & Notification Regulations – Biocidal Products and Detergents

Seit vielen Jahren arbeiten wir erfolgreich mit unserem türkischen Partner CRAD zusammen. Sind Sie auf dem türkischen Markt tätig? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter sds@kft.de.

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