Verordnung für Datenteilung tritt in Kraft

Die Verordnung wurde am 6. Januar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 26. Januar. Das Gesetz dient den gemeinsamen Registranten gewissermaßen als Werkzeug, um die Transparenz zu erhöhen, Gerechtigkeit herzustellen und Diskriminierung zu vermeiden. Die geforderte Transparenz, Gerechtigkeit und Nichtdiskriminierung muss auf Anfrage auch rückwirkend für die letzten Jahre hergestellt werden. Ein Kostenteilungsmechanismus und das Prinzip der Rückerstattung werden verbindlich eingeführt. Informationen zum Inhalt der Verordnung finden Sie auch in unserer Blogmeldung vom 26. November 2015.

Ein weiterer Punkt ist die Stärkung des Prinzips der gemeinsamen Registrierung. Opt-Outs sollen erschwert werden. Die ECHA wird im Laufe des Frühjahrs ihre IT-Tools und Leitfäden entsprechend anpassen. Ebenso wird die Directors’ Contact Group – ein Forum mit Vertretern der EU, der ECHA und Industrieverbänden – ihre Empfehlungen an der neuen Verordnung ausrichten.

KFT unterstützt Unternehmen seit Jahren beim Registrieren von Substanzen im Rahmen von Foren zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF). Wir übernehmen das Management (Projektmanagement, Finanzabwicklung, Treuhänder-Dienstleistungen, Kommunikation mit Kunden, Behörden und Wettbewerbern). Suchen Sie einen Partner, der die Dokumentation für die Datenteilung der neuen Gesetzgebung anpasst, so sprechen Sie uns gerne an unter reach@kft.de.

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