Chemikalienregulierung: Freihandelsabkommen USMCA unterstützt risikobasierten Ansatz

Auf dem G20-Gipfel, der vom 30.11. bis 1.12. in Buenos Aires stattfand, haben die USA, Mexiko und Kanada das Freihandelsabkommen USMCA besiegelt. Nach Genehmigung durch die jeweiligen nationalen Regierungen wird es das seit 1994 gültige NAFTA-Abkommen ablösen. USMCA betrifft fast 500 Millionen Menschen und deckt ein Gebiet mit einer Wirtschaftsleistung von knapp 20 Billionen Euro ab.

Das Abkommen enthält auch einen sektoralen Anhang für chemische Stoffe. Danach erfolgt die Regulierung chemischer Stoffe und Gemische nach einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist es nun, die Risikobewertungs- und Managementmethoden der Länder anzugleichen. Der nächste Schritt wird die Ratifizierung durch die einzelnen Nationen sein; danach tritt das Abkommen in Kraft.

Während der Industrieverband für amerikanische Chemieunternehmen (The American Chemistry Council, ACC) den Inhalten des Anhangs zustimmt, haben die Demokraten bereits die zu laxen Arbeits- und Umweltbestimmungen moniert.

Zeitgleich mit USMCA haben die drei Staaten auch ein neues Abkommen über die Zusammenarbeit im Umweltbereich (Agreement on Environmental Cooperation, ECA) abgeschlossen. Bestandteil der Vereinbarung ist unter anderem ein Passus, in dem es um die ordnungsgemäße Entsorgung von Chemikalien und Abfällen geht.

Wir sind mit den Einfuhrbestimmungen und -beschränkungen in den Ländern der USMCA-Zone vertraut. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter sds@kft.de.

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