ECHA eröffnet öffentliche Konsultation bezüglich Änderung REACH-Anhang XIV für vier Phthalate

Bis zum 12. März 2019 sind Stellungnahmen zur Änderung der REACH-Zulassungsliste (Anhang XIV) möglich. Es geht darum, die endokrine Wirksamkeit der folgenden vier Phthalate aufzunehmen:

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Benzylbutylphthalat (BBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

Gemäß den neuen Einträgen werden einige Verwendungen dieser Stoffe genehmigungspflichtig. Betroffen sind Anwender, die diese Stoffe in Mischungen einsetzen – und zwar in Konzentrationen zwischen 0,1 und 0,3%; ferner sollen die bislang festgelegten Ausnahmen für die Verwendung von DEHP in Materialien mit Lebensmittelkontakt oder in Medizinprodukten künftig nicht mehr gelten.

Die besagten Stoffe sind wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften als SVHCs eingestuft und stehen schon seit längerem in der Kandidatenliste. Seit 2011 sind BBP, DBP und DEHP in Anhang XIV gelistet, DIBP seit 2012. Nach dieser Aufnahme in den Anhang XIV wurden die endokrinen Eigenschaften identifiziert. Daraufhin hat man die Kandidatenliste 2014 sowie 2017 entsprechend aktualisiert. Im nun erfolgten Schritt sind die ausgenommenen Verwendungen aktualisiert worden.

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