Beschränkung von Mikroplastik: Deutsche Sportverbände fordern verlängerte Übergangsfrist

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und der Deutsche Fußballbund (DFB) haben in einem Positionspapier das zeitnahe Verbot von Kunststoffgranulat für Kunsstoffrasenplätze kritisiert und stattdessen eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren gefordert.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Januar 2019 den Annex XV Restriction Report veröffentlicht mit einem Beschränkungsvorschlag für Mikroplastik gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung (1907/2006/EG). Mit der Verordnung soll das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik ab 2021 verboten werden. Zwar sieht die ECHA für einige Anwendungen längere Übergangsfristen vor. Allerdings habe man im Falle des Kunstoffrasengranulats keine verlängerten Fristen eingeräumt, da der Sektor bei der Entwicklung des Beschränkungsberichts keine Informationen zur Verfügung gestellt habe.

Die Sportverbände haben nun reagiert und fordern eine sechsjährige Übergangsfrist. Diese Zeit sei nötig, um die mehr als 6.000 Kunstrasenplätze in Deutschland zu sanieren. Bei einem schnelleren Verbot müssten viele Sportstätten schließen.

Wie geht es nun weiter? Die öffentliche Konsultation zum ECHA-Beschränkungsvorschlag läuft bis September. In den nächsten Monaten werden die Ausschüsse für Risikobewertung (Rac) und sozioökonomische Analyse (Seac) ihre Stellungnahmen zum Vorschlag abgeben.

Das Granulat wird als kritisch gesehen, weil geschätzte 95 Prozent des Füllmaterials aufbereitete Pkw- und Lkw-Altreifen sind, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Davon sind einige als krebserregend, erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Die ECHA hat daher bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Niederlanden einen Vorschlag eingebracht, der Konzentrationsbeschränkungen für acht PAKs vorsieht.

Haben Sie Fragen zur Plastikproblematik oder zur Sicherheit ihrer Produkte? Sprechen Sie uns an unter reach@kft.de.

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