Biozide/Biozidprodukte: Prüfprogramm vor abermaliger Verlängerung

Das Prüf- oder Review-Programm, in dessen Rahmen Altwirkstoffe geprüft werden, soll bis Ende 2030 verlängert werden. Darauf haben sich die zuständigen EU-Behörden geeinigt und dies neben anderen Maßnahmen in einer Diskussionsnotiz veröffentlicht. Eine abermalige Verlängerung wurde nötig, da bis dato noch nicht einmal die Hälfte der Altwirkstoffe geprüft ist. Ursprünglich sollte die Bewertung 2014, dann bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Altwirkstoffe in Biozidprodukten sind Wirkstoffe, die bereits am 14. Mai 2000 auf dem Markt waren. Die Crux: Rund die Hälfte dieser Wirkstoffe sind weder geprüft noch zugelassen. Bis zur Entscheidung gelten gemäß Artikel 89 der Biozidprodukteverordnung Übergangsregelungen. Für die Dauer dieser Übergangsregelung dürfen die Wirkstoffe weiterhin verwendet werden.

Wie das Überprüfungsverfahren beschleunigt werden kann, darüber beraten die Behördenvertreter auf ihrer nächsten Sitzung Ende September.

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012(Biozidprodukteverordnung, BPR), prüfen Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten innerhalb der EU und führen die Biozidmeldung in Deutschland bei der BAuA durch gemäß Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV).

Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.

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