Anwendung von Diisocyanaten: Was Sie beachten sollten

Seit dem 24. August 2023 sind alle Hersteller, Importeure, Formulierer oder nachgeschalteten Anwender von Diisocyanaten verpflichtet, ihre Beschäftigten schulen zu lassen, wenn sie diisocyanathaltige Stoffe oder Gemische handhaben (Diisocyanat-Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr). Dies schreibt Verordnung 2020/1449 vor.  

Die EU plant bei Diisocyanaten auch neue Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz. Das gab die EU in einer Pressemitteilung bekannt. Dieser Schritt sei notwendig, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, besonders vor dem Hintergrund, dass die Stoffgruppe vermehrt verwendet wird, etwa in der Batterieproduktion, bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen, in Windturbinen und bei der Renovierung von Gebäuden.  

In ihrem Vorschlag legt die EU für die berufsbedingte Exposition gegenüber Diisocyanaten einen Gesamtgrenzwert von 6 µg NCO/m3 fest; dieser Wert gilt für Arbeitnehmer, die diisocyanathaltige Luft während eines achtstündigen Arbeitstages einatmen. Für Arbeitnehmer, die einer durchschnittlichen Exposition über einen Zeitraum von 15 Minuten ausgesetzt sind, soll der Kurzzeitgrenzwert bei 12 µg NCO/m3 liegen.  

Lesen Sie zum Thema auch unsere Meldung im Blog 

Wir bieten auch Schulungen zur sicheren Handhabung diisocyanathaltiger Produkte an. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an sales@kft.de. 

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