Biozidzulassung: EU vereinheitlicht Dossierformat

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Hersteller von Bioziden und Biozidprodukten ihre Daten einheitlich im IUCID-Format einreichen, wenn sie ihre Stoffzulassung im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung erneuen möchten. Dies haben die für Biozide zuständigen EU-Behörden auf ihrer Sitzung Ende September beschlossen.

Die Harmonisierung des Formats wird es Behörden erleichtern, Daten auszutauschen, zu analysieren und Risiken chemischer Stoffe besser und schneller zu bewerten.

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012(Biozidprodukteverordnung, BPR), prüfen Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit von Biozidprodukten innerhalb der EU und führen die Biozidmeldung in Deutschland bei der BAuA durch gemäß Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz (ChemBiozidMeldeV).

Bei Fragen erreichen Sie uns unter sales@kft.de.

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