Chrom(VI)-Verbindungen: EU möchte Beschränkung ausweiten

Die EU-Kommission hat die ECHA aufgefordert, einen REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten – und zwar nicht nur für Chromtrioxid und Chromsäure, sondern für alle elf Chrom(VI)-Verbindungen, die derzeit auf der Zulassungsliste für besonders besorgniserregende Stoffe stehen (Anhang XIV der REACH-Verordnung).

Neben Chromtrioxid und Chromsäure (Einträge 16 und 17 in Anhang XIV der REACH-Verordnung) sind dies die Verbindungen

  • Natriumdichromat (Eintrag 18)
  • Kaliumdichromat (Eintrag 19)
  • Ammoniumdichromat (Eintrag 20)
  • Kaliumchromat (Eintrag 21)
  • Natriumchromat (Eintrag 22)
  • Dichromtris(chromat) (Eintrag 28)
  • Strontiumchromat (Eintrag 29)
  • Kaliumhydroxyoctaoxodizinkat-Dichromat (Eintrag 30) und
  • Pentazinkchromat-Octahydroxid (Eintrag 31)

Auch Stoffe, die bislang nicht in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt sind, etwa Bariumchromat, könnten in den Beschränkungsvorschlag integriert werden.

Mit dem Schritt möchte die EU von vornherein vermeiden, dass die Industrie auf diese Chrom(VI)-Verbindungen ausweicht, eine „regrettable substitution“, und die ECHA mit einer Flut von Zulassungsanträgen überhäuft.   

Die ECHA soll den Beschränkungsvorschlag bis zum 11. April 2025 vorlegen.

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