REACH: EU erwägt Sofortmaßnahmen

Angesichts der sich hinziehenden REACH-Revision erwägt die EU, Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um einzelne REACH-Prozesse zu beschleunigen. Welche das sein könnten, besprachen Experten und Wissenschaftler auf der Konferenz „Tomorrow’s Chemicals Policy: Perspectives and Challenges“ Ende April in Brüssel. Im Kern gehe es darum, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Registrierungsdossiers, Beschränkungs- und Zulassungsprozessen, Alternativen zu Tierversuchen sowie Datenanforderungen für neue CLP-Gefahrenklassen in Betracht zu ziehen.

Im Fokus: REACH-VO, Artikel 58 

Ein Hebel, um Prozesse zu vereinfachen und die Arbeitsbelastung der ECHA zu verringern, wäre beispielsweise die Ergänzung von Artikel 58 der REACH-Verordnung. Dort ist festgelegt, welche Kriterien für eine Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, also in Anhang XIV der REACH-Verordnung, maßgeblich sind.  

 

Stoffe gezielter auswählen 

Hätte man beispielsweise mehr Informationen darüber, wie und in welchem Ausmaß Stoffe verwendet werden, könnten Prüfer die Stoffe für Beschränkungs- und Zulassungslisten gezielter auswählen. Vorrang hätten dann Stoffe mit einer breiteren Verwendung, von denen ein höheres Umwelt- und Gesundheitsrisiko ausgeht. Eine solche Priorisierung würde zudem die ECHA-Prüfer entlasten, weil sie sich auf die wirklich wichtigen Stoffe konzentrieren könnten.  

 

Gerne sind wir unter sales@kft.de für Sie da, wenn Sie in puncto REACH-Registrierung oder andere Themen rund um die REACH-Verordnung Unterstützung benötigen. 

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