CLP: 10. Anpassungsverordnung ist da

Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2017/776 vom 4. Mai 2017 veröffentlicht. Experten sprechen in diesem Zusammenhang auch von Anpassungsverordnungen (ATPs – Adaption to Technical and Scientific Progress). Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – CLP-Verordnung) wird damit zum zehnten Mal an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst.  Das neue Gesetz ist am 25. Mai in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Dezember 2018.

Dabei geht es um die Einführung verbindlicher Schätzwerte akute Toxizität (ATE – Acute Toxicity Estimates) für einzelne Stoffe, wodurch eine harmonisierte Einstufung von Gemischen gefördert wird. Außerdem wurden in Anhang VI die Einstufungen für 37 Stoffe überarbeitet und neu aufgenommen.

Bereits seit dem 1. Dezember 2010 sind Stoffe und seit Juni dieses Jahres auch alle Gemische innerhalb der EU nach den Vorgaben der CLP-Verordnung einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Lesen Sie dazu auch unsere Blogbeiträge CLP: 10. Anpassungsverordnung kommt sowie unseren Beitrag CLP: Übergangsfrist für gefährliche Gemische läuft im Juni ab.

Sollten Sie zum Thema CLP-Verordnung und was dabei zu beachten ist Fragen haben, richten Sie diese bitte gerne an clp-info@kft.de.

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