Diisocyanate: Deutschland reicht Beschränkungsvorschlag ein

Deutschland hat bei der ECHA einen Beschränkungsvorschlag für Diisocyanate eingereicht. Demnach sollen Diisocyanate nicht mehr verwendet werden dürfen als Stoffe, als Bestandteile in anderen Stoffen oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke, es sei denn

  • die kumulative Konzentration von Diisocyanaten im Stoff oder im Gemisch beträgt weniger als 0.1 Gewichtsprozent, oder
  • Messungen unter realistischen Bedingungen haben nach Anhang M gezeigt, dass nur ein annehmbares Restrisiko verbleibt, wenn der Stoff oder das Gemisch wie beschrieben und beabsichtigt verwendet wird oder
  • der Stoff oder das Gemisch wird in Übereinstimmung mit den im Anhang N beschriebenen Bestimmungen verwendet.

Diisocyanate sind wertvolle Zwischenprodukte in der Kunststoffindustrie; sie dienen unter anderem als Rohstoff zur Herstellung von Schaumstoffen wie Polyurethanen. Allerdings wirken Diisocyanate in hohem Grade atemwegssensibilisierend. Untersuchungen deuten daraufhin, dass eine solche Sensibilisierung auch durch dermale Exposition ausgelöst werden kann.

Beruflich bedingte Atemwegserkrankungen sind in allen Mitgliedstaaten bekannt. Dies lässt vermuten: Die Gesundheitsrisiken sind derzeit nicht unter Kontrolle. Eine Forschergruppe ermittelte kürzlich die medizinischen Behandlungskosten isocyanatbedingter Lungen- und Hauterkrankungen. Der Bericht kann von der Baua-Website heruntergeladen werden.

Auf der ECHA-Website kann der Beschränkungsvorschlag eingesehen werden. Dort finden Sie auch eine Liste der anderen betroffenen Isocyanate.

Möglicherweise sind Sie von den Folgen der Beschränkung betroffen? Wenn ja, dann sichern Sie sich rechtzeitig den Marktzugang Ihrer Produkte. Wir unterstützen Sie gerne beim Ergreifen der nötigen Schritte. Fragen Sie uns unter reach@kft.de.

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