EU kippt deutsche Schwermetallgrenzwerte für Spielzeug

Der europäische Gerichtshof zwingt Deutschland, die im Jahr 2009 erlassene Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG, ABl. L 170, 1) anzuerkennen. Bislang richtete sich Deutschland nach dem früheren Standard der EU (88/378/EWG, ABl. L 187, 1) – mit dem Argument, dass die dort aufgeführten Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber den Kindern einen besseren Schutz bieten.

Zwar dürfe – so das EU-Gericht in seiner Begründung – Deutschland das Gesundheitsrisiko anders bewerten als die komplette Staatengemeinschaft. Allerdings müssten die zuständigen Behörden dann nachweisen, dass die eigenen strengeren Grenzwerte ein „höheres Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit gewährleisten als die Harmonisierungsmaßnahme der Union“. Diesen Nachweis konnten die Deutschen nicht erbringen. Vielmehr hatten sie im Verfahren zugestanden, dass von den Brüsseler Grenzwerten keine Gefahr für die Kinder ausgeht. Damit wies das EU-Gericht die deutsche Forderung als unbegründet ab.

Die zur Meldung gehörige EU-Pressemitteilung finden Sie hier.

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