EU-Kommission aktualisiert REACH-Testmethoden

Die EU-Kommission hat Verordnung 2019/1390 erlassen und neue Prüfmethoden ergänzt.

Anlass hierfür sind neue Prüfmethoden der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung 1907/2006 sind diese regelmäßig zu überprüfen und zu verbessern. Ziel ist es, die Zahl der Tierversuche und beteiligten Wirbeltiere ständig zu verringern.

Es gibt zwei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität sowie neun neue Methoden zur Bestimmung der Toxizität für die menschliche Gesundheit. Sieben Methoden wurden aktualisiert. Bei elf dieser Methoden wird im Rahmen von In-vitro-Prüfungen folgendes untersucht: Reizung/Verätzung von Haut und Augen, Sensibilisierung der Haut, Genotoxizität und endokrine Effekte.

Die Verordnung erschien am 26. September im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie ist am 16. Oktober in Kraft getreten. 

Bei Fragen rund um die Rechtssicherheit Ihrer Produkte, wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de.  

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