EU verbannt Konservierungsstoff aus Leave-on-Produkten

Der Ständige Ausschuss für kosmetische Mittel hat sich für ein Verbot von Methylisothiazolinon (MIT) in Leave-on-Produkten ausgesprochen. Dazu zählen beispielsweise Gesichts- und Augencremes, Lippenpflegemittel, Anti-Aging-Produkte, Fußcremes, etc. Eine entsprechende Verordnung der Kommission wird in drei Monaten erwartet. Dann wird das Konservierungsmittel MIT in den Anhang V der EU-Kosmetikverordnung aufgenommen. Das Verbot gilt voraussichtlich ab Anfang 2017.

Shampoo
Für Haarshampoo gilt künftig ein strengerer Grenzwert für Methylisothiazolinon Fotohinweis: Jacqueline Macou, pixabay.com

MIT wird in großem Umfang in Body Lotions, Make-up und Deodorants eingesetzt, steht aber schon seit längerem in Verdacht, Immunreaktionen auszulösen. Besonders Kleinkinder sind davon betroffen; sie reagieren beispielsweise vermehrt allergisch auf Feuchtpflegetücher.

Auch über eine Beschränkung von MIT in Rinse-off-Produkten – das sind Körperpflegemittel, die zur Reinigung von Haut und Haaren eingesetzt werden, jedoch mit Hilfe von Wasser abgewaschen werden und daher nicht auf der Haut oder den Haaren verbleiben – hat die Europäische Kommission vor kurzem eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Entsprechend einer Empfehlung des wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) soll der Gehalt der Substanz in diesen Produkten künftig 15 Milligramm pro Kilogramm (15 ppm) nicht überschreiten dürfen. Außerdem soll die Verwendung von MIT auf dem Etikett vermerkt sein. Bislang galt ein Grenzwert von 100 ppm.

Gerade Produkte, die wie Cremes und Lotions auf dem Körper verbleiben, müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Produktsicherheit und Schutz Ihrer Marke ist hier erstes Gebot. Wir sorgen für die rechtliche Compliance Ihrer Produkte. Treten Sie jederzeit gerne mit uns in Verbindung unter cosmetic@kft.de.

 

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