EU-Kommission lässt Titandioxid als UV-Filter zu

Die EU-Kommission hat beschlossen, Titandioxid in Nanoform bis zu einer Menge von 25 Gewichtsprozent als mineralischen UV-Filter in kosmetischen Mitteln zuzulassen. Anhang VI der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 wurde entsprechend geändert; das Gesetz ist seit dem 2. August gültig.

Die Verantwortlichen der Kommission folgten bei ihrer Entscheidung einer Empfehlung des wissenschaftlichen Beratergremiums SCCS (Scientific Committee for Consumer Safety). Nicht zugelassen ist dagegen die Verwendung von Titandioxid in Sprays. Hier sei nach Aussagen der SCCS-Mitglieder noch nicht ausreichend untersucht, ob durch die Anwendung Nanoteilchen in die Lunge gelangen können.

Möglicherweise haben Sie Fragen zu Titandioxid und zur Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte? Kontaktieren Sie uns gerne unter cosmetic@kft.de.

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