EU-Kommission schränkt Verwendung von NMP ein

Die EU-Kommission wird die Verwendung des Lösungsmittels N-Methyl-pyrrolidon (NMP) beschränken. Die WTO ist bezüglich des Gesetzes-Entwurfs der EU informiert worden. Demnach darf die Substanz nicht mehr vermarktet werden, es sei denn die verantwortlichen Unternehmen aktualisieren die Registrierungsdossiers auf die neuen DNEL-Werte, die für NMP bei Inhalation und Hautkontakt gelten. DNEL-Werte (Derived No-Effect Level) sind Grenzwerte zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz und fester Bestandteil des Stoffsicherheitsberichts. Werden diese Werte eingehalten, besteht laut einschlägiger Studien keine Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird die Substanz in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen. Eine aktuelle Liste (Stand 13. Juni 2017) aller Stoffe, deren An- und Verwendung beschränkt sind, finden Sie hier.

NMP dient als Lösungsmittel für Harze in der Mikroelektronik und pharmazeutischen Industrie, darüber hinaus für Pflanzenschutzmittel, Farben, Kleb- und Kunststoffe. Die braune Flüssigkeit ist beispielsweise ein wichtiger Bestandteil in Lacken für die Automobilindustrie. Die Substanz vermag den polymeren Untergrund bei Kunststoffteilen aufzurauen und sorgt so für eine bessere Haftung des Lacks.

Weitere wichtige Informationen zur Substanz finden Sie in der Stoffmonografie von NMP.

Möglicherweise haben Sie mit NMP zu tun und benötigen Unterstützung? Gerne erreichen Sie uns unter sds@kft.de.

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