EU-Kommission stellt PIC-Verordnung auf den Prüfstand

Die Europäische Kommission erwägt ein Herstellungs- und Ausfuhrverbot für gefährliche Chemikalien, die in der EU bereits verboten sind. Sie hat eine Konsultation eröffnet und bittet von der PIC-Verordnung Betroffene bis zum 31. Juli um eine Stellungnahme.   

Die EU geht diesen Schritt, nachdem die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks die Praxis der PIC-Verordnung als unfair gegenüber Drittweltstaaten gebrandmarkt und von der EU ein Ausfuhrverbot solcher Chemikalien gefordert hatten. 

Allein im Jahr 2020 wurden rund 667.000 Tonnen Chemikalien exportiert, die gemäß PIC-Verordnung in der Europäischen Union verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen.

Noch im Sommer möchte die EU einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultation veröffentlichen und Ende des Jahres einen Vorschlag unterbreiten.

Die PIC-Verordnung (Prior informed consent, dt.: Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung) regelt die Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Diese müssen ein Notifizierungsverfahren durchlaufen, und es ist vor dem Export die ausdrückliche Zustimmung des Bestimmungslandes einzuholen.

In Deutschland ist dafür die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zuständig.

Mehr Informationen und Links rund um die PIC-Verordnung finden Sie in unserem Blog-Archiv unter dem Suchbegriff PIC-Verordnung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter sales@kft.de.

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