EU-Kommission verbietet weitere CMR-Stoffe in Kosmetika

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Verordnung der Kommission veröffentlicht und wird damit unter anderem Anhang II (Verbotsliste) der Kosmetik-Verordnung um die neun folgenden CMR-Stoffe der Kategorie 1 (bekanntlich oder vermutlich beim Menschen krebserzeugend) erweitern:

  • Quaternium-15
  • Chloracetamid
  • Dichlormethan
  • Formaldehyd
  • Perborsäure und Natriumperborate
  • Borate, Tetraborate und Octaborate

Drei CMR-Stoffe der Kategorie 2 (vermutliche Humankarzinogene) hat der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit, SCCS, für eine Anwendung im Rahmen enger Konzentrationsgrenzen freigegeben und diese in Anhang III ergänzt.

  • Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid (TCO) für die Anwendung in künstlichen Fingernagelsystemen in einer maximalen Konzentration von 5 Prozent
  • Furfural in einer maximalen Konzentration von 0.001% sowie
  • Polyaminopropylbiguanid (PHMB) in einer maximalen Konzentration von 0.1 Prozent, ausgenommen sind sprühfähige Formulierungen

Die Anhänge werden 20 Tage nach der Publikation im öffentlichen Amtsblatt in Kraft treten.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die Kosmetik-Verordnung. Sie erreichen uns unter cosmetic@kft.de.

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