Giftnotrufzentralen: Echa bietet neue Supportservices

Die ECHA hat ihre Website über Giftnotrufzentralen aktualisiert und neue Supportservices ergänzt, die das Vorbereiten und Übermitteln von Informationen über gefährliche Gemische erleichtern. Lesen Sie dazu auch die Pressemeldung der ECHA

Die Website unterstützt Unternehmen, die Vorgaben der CLP-Verordnung in Anhang VIII einzuhalten. Diese verpflichtet Unternehmen, die gefährliche Gemische in der EU in Verkehr bringen, die dafür zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten darüber zu informieren.

Die hinzugefügten Seiten der ECHA helfen Unternehmen unter anderem beim Beantworten folgender Fragen:

  • Wie lauten die Einreichungsfristen und Leitlinien?
  • Welche Mischungen sind von den Regeln betroffen?
  • Welche Informationen müssen konkret enthalten sein, etwa bezüglich der chemischen Zusammensetzung, der Toxikologie und Produktkategorie?
  • Welche Informationen müssen Unternehmen auf den Produktetiketten angeben
  • Wie lässt sich ein eindeutiger Formelidentifikator (UFI) erstellen?

Aktuell ist die ECHA dabei, das Portal „Poison Centers Notification (PCN)“ zu entwickeln. Die Webanwendung soll es Unternehmen ermöglichen, Informationen im PCN-Format, das kompatibel mit UICLID ist, zu erstellen. Das würde den Verwaltungsaufwand von Unternehmen reduzieren, die Informationen in mehreren Mitgliedstaaten übermitteln müssen. Die Agentur plant den Start des Portals Anfang 2019. Lesen Sie dazu auch das Informationsschreiben der ECHA „How to prepare and submit information to poison centres“.

Gemeinsam mit unseren Partnern, dem Giftinformationszentrum Nord und dem US-amerikanischen Dienstleiter Chemtrec, bieten wir einen Notrufnummernservice an. Gerne informieren wir Sie über Einzelheiten zu diesem Service.

Sprechen Sie uns an unter emergency@kft.de.

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