Japan überarbeitet sein Chemikaliengesetz

Japan möchte die Prüfung und Bewertung von Stoffen beschleunigen und prüft deshalb das seit 2011 gültige Chemical Substances Control Law (CSCL). Ein Ausschuss, dem Abgeordnete der drei Ministerien (Ministry of Economy, Trade and Industry, Meti, Ministry of Health, Labour and Welfare, MHLW, und Ministry of Environment) angehören sowie Repräsentanten aus Wissenschaft und Industrie, überprüfen derzeit das Gesetz und erarbeiten eine Agenda. Ihr Ergebnis legen sie dem Ministerrat vor. Im März 2017 soll ein Abschlussbericht über die geplanten Änderungen erscheinen.

Treibende Kraft der Neubewertung sind die Ziele des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels in New York im Jahr 2015. Demnach wollen die Japaner bis 2020 Risikoanalysen und -bewertungen effizienter machen und die Bewertung sämtlicher gefährlicher Stoffe abgeschlossen haben. Zweitens wollen sie Substanzen benennen, die ein Risiko hinsichtlich der Langzeittoxizität darstellen. Und drittens Bewertungsmethoden für diejenigen Stoffe entwickeln, für die es bislang keine Sicherheitsdaten gibt.

Wer chemische Stoffe nach Japan importiert, muss die Vorschriften des CSCL beachten. Diese ähneln den REACH-Verpflichtungen.  Allerdings ist bei Importmengen unter 1 t/a eine Niedrigmengenanmeldung (Low Volume Exemption = LVE) erforderlich.

Wichtig zu wissen ist außerdem: Das CSCL gilt lediglich für allgemeine chemische Stoffe wie sie auch in REACH Art. 3 (1) definiert sind. Nahrungsmittel, Nahrungsmittelzusatzstoffe, Pharmazeutika, Kosmetika, landwirtschaftliche Chemikalien und Düngemittel fallen nicht unter das CSCL.

Sollten Sie auf dem japanischen Markt tätig sein, kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne unter reach@kft.de.

Share This Post

Post Navigation