Europäischer Gerichtshof: Stoffinformationen müssen öffentlich zugänglich sein

Gemäß der EU Aarhus-Verordnung (EG Nr. 1367/2006) müssen EU-Behörden die Ergebnisse von Umweltprüfungen mit zwei Pestiziden der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das hat der Europäische Gerichtshof am 23. November entschieden. Das öffentliche Interesse, so die Richter in ihrer Urteilsverkündung, wiege schwerer als die Geheimhaltung vertraulicher Unternehmensdaten.

Vorausgegangen waren Streitigkeiten zwischen verschiedenen Nicht-Regierungsorganisationen und der EU über die Herausgabe von Daten über Tests mit Pestiziden, darunter auch Glyphosat. Die Behörden hielten in der Vergangenheit stets bestimmte Details zurück und verwiesen darauf, es handele sich bei diesen Daten um vertrauliche Unternehmensinformationen.

Das Urteil könnte richtungsweisend sein und über Pestizide hinaus auch den Zugang zu Informationen über andere Substanzen, die unter REACH registriert sind, ebnen. Das meint der Rechtsexperte der Organisation ClientEarth, Vito Buonsante. Demnach hätte jeder Bürger das Recht, Informationen, etwa über Sicherheitstests oder darüber, wie Stoffe auf Umwelt und Mensch wirken, öffentlich einzusehen.

Vertreter des Verbands der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC, Conseil Européen de l’Industrie Chimique) sehen in der Entscheidung einen gefährlichen Präzedenzfall. Bislang geheime Informationen seien nun leicht zugänglich und könnten die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen empfindlich treffen.

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