Kanada: strengere Grenzwerte für Blei und Cadmium in Kinderprodukten

Das kanadische Umweltministerium Health Canada hat in der Canada Gazette zwei neue Verordnungen veröffentlicht: die Verordnung für Kinderschmuck (Children’s Jewellery Regulations: SOR/2018-82) sowie die Verordnung Consumer Products Containing Lead Regulations: SOR/2018-83. Beide Verordnungen treten sechs Monate nach der Veröffentlichung in der Canada Gazette in Kraft.

Die Verordnung für Kinderprodukte schreibt vor, dass folgende Produkte maximal 90 mg/kg Blei enthalten dürfen.

  • Spielzeug für Kinder im Alter zwischen 3 und 14 Jahren
  • Kinderkleidung und Accessoires
  • Produkte, die dazu bestimmt sind, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene und den Transport von Kindern bis vier Jahre zu erleichtern.

Die Verordnung für Kinderschmuck legt einen zulässigen Gesamt-Cadmiumgehalt von 130 mg/kg für Kinderschmuck fest, der klein genug ist, um verschluckt zu werden, sowie einen Gesamt-Bleigehalt von 90 mg/kg (vormals 600 mg/kg und 90 mg/kg für migrierbares Blei).

Für zwei Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitswesen greifen die Bestimmungen zu kurz. Sie fordern die Grenzwerte nicht nur für Kinderschmuck, sondern für Schmuck allgemein. Ihre Begründung: Auch zu Schmuckstücken von Erwachsenen könnten Kinder Zugang haben.

Hierzulande gelten bei Cadmium und Blei die Bestimmungen der REACH-Verordnung. Für Cadmium sind Werte bis 0,01 Gewichtsprozent zulässig, bei Blei bis 0,05 Gewichtsprozent. Gerade bei Modeschmuck-Produkten sind Grenzwertüberschreitungen keine Seltenheit. Das Regierungspräsidium Tübingen fand beispielsweise im Rahmen einer Überprüfung, dass jedes zehnte Schmuckstück aus dem Präsenzhandel einen erhöhten Blei- und/oder Cadmiumgehalt aufweist. Bei Schmuckstücken aus dem Internethandel lagen rund 17 Prozent der Artikel über dem Grenzwert.

Wir unterstützen Sie dabei, die rechtliche Compliance Ihrer Produkte sicherzustellen. Fragen Sie uns unter reach@kft.de.

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