REACH-Update für PAK und Phthalate

Anhang XVII der REACH-Verordnung (EU) 2015/326 wurde hinsichtlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phthalate geändert. Für PAK gilt nun eine neue Analysemethode als Standardverfahren zur Bestimmung von PAK in Weichmacherölen. Mit dieser Methode lassen sich PAK-Konzentrationen genauer bestimmen. Damit bringt sie Herstellern mehr Sicherheit.

Weichmacheröle dienen der Herstellung von Reifen- und Reifenteilen. Laut Richtlinie 2005/69/EG sind das Inverkehrbringen und die Verwendung von solchen Ölen verboten, wenn sie mehr als 1mg/kg des krebserregenden Benzo[a]pyren enthalten oder mehr als 10 mg/kg eines spezifischen Gemisches von acht verschiedenen PAK.

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