Schweden verklagt EU Kommission

Das schwedische Umweltministerium klagt gegen eine Zulassungsentscheidung der EU Kommission im September vergangenen Jahres. Damals bewilligte die EU der kanadischen Firma Dominion Colour Corporation die Herstellung und Verwendung von zwei Bleichromat-Pigmenten, die bereits seit längerem als besonders besorgniserregend eingestuft sind und bereits seit 2010 auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung stehen. Die Klage erschien am 6. Februar im Amtsblatt des Europäischen Gerichtshofs. Dänemark hat bereits angekündigt, das Vorgehen der Schweden zu unterstützen.

Konkret werfen die Schweden der EU Verstöße gegen Artikel 60 (4) und Artikel 55 der REACH-Verordnung sowie gegen das Vorsorgeprinzip vor. Die EU habe das Risiko einer Verwendung nicht ausreichend geprüft und darüber hinaus missachtet, dass es bereits gleichwertige Ersatzprodukte auf dem Markt gibt. Bereits im November hat Schwedens Regierung die Klage gegen die EU in einer Pressemitteilung angekündigt.

Zuvor hatten bereits zahlreiche Umweltorganisationen, darunter die schwedische Organisation ChemSec die EU-Entscheidung gerichtlich angefochten. In ihrer Pressemeldung betonen sie, dass in manchen EU-Ländern seit Jahrzehnten keine Bleipigmente mehr eingesetzt werden, in Schweden seit mehr als 30 Jahren nicht mehr. Kern des Streits sind die beiden Pigmenten Rot 104 und Gelb 34. Beide werden zur Herstellung von Industrielacken und zum Markieren von Fahrbahnen verwendet.

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