Kennzeichnungspflicht ist Kanadiern nicht streng genug

Kanadische Bürger wünschen sich umfassendere Informationen auf den Etiketten von Körperpflege- und Reinigungsmitteln. Das ergab eine Fokusgruppenstudie der kanadischen Umweltorganisation „Environmental Defence“. Die Organisation hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Danach sprachen sich die Teilnehmer der Studie für klare Gefahrenhinweise aus, wenn das Produkt gesundheitsgefährdende Stoffe enthält. Zudem fordern sie, dass solche Inhaltsstoffe auf dem Etikett genannt werden sollen.

Bis heute verlangt das kanadische Gesetz keine Auflistung von Inhaltsstoffen. Gleichwohl zeigt die Studie, dass die Kanadier informiert werden wollen, um den Kontakt mit krebserzeugenden und hormonell wirksamen Stoffen in Haushaltsprodukten vermeiden zu können, sagt Muhannad Malas, der bei Environmental Defence für das Thema Schadstoffe zuständig ist. Laut Malas hinke die kanadische Gesetzgebung derjenigen in der EU und auch in Kalifornien deutlich hinterher.

Bereits im Rahmen einer älteren Studie der David Suzuki Foundation aus dem Jahr 2012 identifizierten die Studienverantwortlichen immerhin rund 15.000 verschiedene Produkte in mehr als 10.000 kanadischen Haushalten. Mehr als die Hälfte der geprüften Produkte hatten auf den Etiketten keine Angaben zu den Inhaltsstoffen. Das geht aus dem Abschlussbericht der aktuellen Fokusgruppenstudie hervor.

Gerne weisen wir Sie auf unser Seminar „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung” am 29. Und 30. März hin. Sollten Sie Fragen zum Thema Kennzeichnungspflicht und/oder CLP haben, können Sie auch gerne unter clp-info@kft.de Kontakt mit uns aufnehmen.

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