Spielzeug-Verordnung: Parlamentsausschuss stimmt Entwurf zu – EDCs künftig verboten

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (Committee on the Internal Market and Consumer Protection, IMCO) hat Mitte Februar dem EU-Kommissionsvorschlag zur Spielzeugverordnung zugestimmt. Sie wird Richtlinie 2009/48/EG ersetzen. Verabschiedet wird die Verordnung vom neuen Parlament nach den Wahlen im Juni dieses Jahres.

Hersteller und Importeure sollten unter anderem folgende Neuerungen beachten:

Die Verordnung verbietet neben krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (CMR-Stoffen) auch endokrin wirksame Stoffe (EDC-Stoffe) in Spielzeug.

Verpflichtend wird für Spielzeug zudem ein digitaler Produktpass. Dieser soll sicherstellen, dass alle Spielwaren, die EU-weit auf den Markt kommen, den neuen Vorgaben entsprechen. Gleichzeitig soll der Pass, der über einen QR-Code abrufbar sein wird, zuständige Zollstellen entlasten.

Auf dem Spielzeug müssen künftig Name und Kontaktanschrift inklusiv E-Mail-Adressen angeben sein.

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