Die EU-Kommission hat für Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und deren Salze einen Grenzwert von 0,025 mg/kg in Stoffgemischen und Erzeugnissen festgelegt und dazu Verordnung 2023/1608 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 28. August in Kraft. Dieser strenge Grenzwert kommt einem Quasiverbot gleich. Tatsächlich…