Türkei REACH: Abschließende Beratungen und die Sorgen der Unternehmen

Bis Ende Januar konnten sich Vertreter betroffener Unternehmen zum aktuellen Entwurf der geplanten türkischen Chemikalien-Verordnung KKDIK äußern, bevor das Ministerium für Umwelt und Städtebau (Ministry of Environment and Urbanisation, MoEU) das Gesetz Ende März veröffentlicht. Die aktuelle Version setzt die Registrierungsfrist bis 31. Dezember 2022 fest; Vorregistrierungen sollten bis Ende 2019 erfolgen.

Die Einwände der Industrie beziehen sich zum Großteil auf die Kosten der Registrierung, die für viele der meist kleinen und mittelständischen Unternehmen kaum zu stemmen sind. Deshalb fordern Unternehmensvertreter das Ministerium auf, die betroffenen Unternehmen entsprechend zu unterstützen.

Unklarheit herrscht auch über die Anhänge der Verordnung. Während die Stoffe in Anhang 17, für die es Beschränkungen gibt, mit der EU-REACH-Liste übereinstimmen – allerdings ist die Liste noch nicht aktualisiert – gibt es über die zulassungspflichtigen Stoffe in Anhang 14 noch keinen Konsens.

Als Achillesferse könnte sich der geplante und in der EU-Verordnung nicht vorhandene Anhang 18 erweisen. Dort sind die Rollen und Qualifikationen festgelegt, die ein Experte zum Bearbeiten der Zulassungen und Meldungen unbedingt haben muss. Allerdings, so befürchten die Industrievertreter, werden nur wenige das geforderte Profil erfüllen können, denn unter anderem sind zehn Jahre Berufserfahrung gefordert. Aufgrund des Personalengpasses im Ministerium könnten sich die Bearbeitungszeiten entsprechend in die Länge ziehen. Eine mögliche Lösung wäre, ausländische Experten anzuwerben.

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