Was Sie über die CLP-Verordnung wissen sollten

Der Verband der Chemischen Industrie hat im August eine Broschüre herausgebracht, die aktualisiert und in leicht verständlicher Sprache alle wichtigen Informationen rund um die CLP-Verordnung (CLP-VO: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) enthält. Unter anderem geht es um die Übernahme des globalen Harmonisierungssystems (Globally Harmonized System, GHS) in die EU-CLP-VO, die Bedeutung des Anhangs VI (Stoffliste), das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach Artikel 40 bzw. 41 der CLP-VO sowie die Meldung an die Giftinformationszentren nach Art. 45 der CLP-VO. Des Weiteren beschreiben die Autoren, wie sich neue Einstufungen und Kennzeichnungen auf nachgeschaltete Regelungen auswirken und sie gehen auf die Unterschiede zwischen europäischem und internationalem GHS ein. Nützlich sind auch die vielen Links zu weiterführenden Informationen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf unseren KFT Kundentag am 15. November mit dem Schwerpunkt „GHS harmonisiert, aber doch immer anders“ hinweisen sowie auf die Seminare „Etikettierung von Gefahrstoffen/-gütern nach Chemikalien- und Transportrecht”
am 13. Oktober, „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen gemäß CLP-Verordnung” am 9. und 10. November und das Seminar „Artikel 45 Meldungen in der EU” am 17. November.

Sollten Sie über die Broschüre hinaus Anfragen haben, richten Sie diese bitte gerne an clp-info@kft.de.

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