Zankapfel Unternehmensgröße – ECHA bietet Orientierung

Die ECHA wird Ende Juni ein neues IT-Werkzeug auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Es soll Unternehmen bei der Einstufung ihrer Unternehmensgröße unterstützen und als Orientierungshilfe dienen. Die Unternehmensgröße muss bei der Registrierung korrekt angegeben werden. Die Angabe entscheidet letztlich über die Höhe der Registrierungsgebühr. Kleine Unternehmen zahlen weniger als große. So ist es in der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 festgelegt. Überprüfungen der ECHA zeigen: Immer wieder machen Unternehmen bei der Dokumentation zur Unternehmensgröße falsche Angaben, die zusätzliche Bearbeitungsgebühren nach sich ziehen können. Dass Handlungsbedarf besteht, beweisen auch die zahlreichen Fälle, die derzeit vor dem EU-Gericht und der Beschwerdekammer der ECHA verhandelt werden.

Doch welche Kennzahlen entscheiden nun darüber, ob ein Unternehmen als groß, mittel oder klein eingestuft wird? In vielen Ländern gibt es diesbezüglich unterschiedliche Definitionen. Deshalb gilt als Basis die KMU-Definition der Europäischen Kommission.  Demnach zählen Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, bereits zu den großen Unternehmen.

Vertreter kleiner und mittelständischer Unternehmen wie Marko Sušnik vom Europäischen Verband des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe weisen allerdings auf Schwachpunkte einer solch starren Definition hin. Schließlich habe ein Unternehmen mit 249 Beschäftigten ähnliche Voraussetzungen wie eines mit 251; auch seien viele Unternehmen mit einer größeren Beschäftigtenzahl aufgrund ihres Profils eindeutig der Kategorie klein und mittel zuzuordnen. Unklarheiten herrschen auch bei Unternehmen mit komplexer Unternehmensstruktur. Hier sollen klarere Vorgaben der ECHA eine Zuordnung erleichtern.

Fakt ist: Viele Unternehmen unterschätzen die Relevanz korrekter und vollständiger Angaben bezüglich der Unternehmensgröße. Falsche Angaben können ein Unternehmen allerdings teuer zu stehen kommen. Summa summarum sind die Kosten dann höher als die Gebühr, die ein großes Unternehmen ordnungsgemäß zu entrichten hat. Daher lohnt es sich, von Anfang an richtige Angaben zu machen. Sollten Sie im Nachhinein Daten ändern wollen – möglicherweise ist zwischenzeitlich das Unternehmen gewachsen – können Sie dies tun; Tipps und Anregungen dazu gibt die ECHA auf ihrer Website.

Möglicherweise bleiben dennoch Fragen unbeantwortet? Wir beraten und unterstützen Sie gerne, wenn Sie sich an uns wenden unter reach@kft.de.

Share This Post

Post Navigation