REACH 2018 – der sechste Schritt: Reichen Sie Ihr Registrierungsdossier ein

Sie haben nun Ihr Registrierungsdossier erstellt. Im nächsten und letzten Schritt müssen Sie das Dossier über REACH-IT einreichen. Bitte tun Sie dies rechtzeitig, spätestens jedoch bis Ende März 2018. DIE ECHA bearbeitet Ihr Dossier dann in der Regel innerhalb von drei Wochen. Übermitteln Sie Ihre Unterlagen später, bekommen Sie möglicherweise erst frühestens Ende August 2018 Bescheid.

Sind Sie der federführende Registrant, müssen Sie der ECHA zunächst die Einreichung eines gemeinsamen Dossiers melden. Dazu erstellen Sie in REACH-IT ein sogenanntes „Joint Submission Object“, versehen dies mit einem Namen und tragen die genaue Identität des Stoffes ein. Ergänzen Sie bitte ebenfalls die Informationen, die freiwillig gemeinsam eingereicht werden, wie Stoffsicherheitsbericht und die Hinweise zum sicheren Umgang. Danach erhalten Sie einen elektronischen Schlüssel oder Token. Dieser stellt die eindeutige Zusammengehörigkeit des federführenden Registranten und der beteiligten Registranten sicher. Sie als federführender Registrant übermitteln nun den Namen des Joint Submission Objects sowie das Token per E-Mail an die anderen Registranten. Sind Sie Mitregistrant, müssen Sie sich nun unter Angabe des Joint-Submission-Object-Namens sowie des Tokens anmelden und Ihre Beteiligung an der gemeinsamen Einreichung bestätigen. Der Token ist allerdings nur vier Wochen gültig. Der federführende Registrant kann jedoch einen neuen beantragen.

Nun kann die eigentliche Einreichung des Dossiers erfolgen. Bevor Sie als federführender Registrant dies tun, sollten Sie jedoch zwei Dinge prüfen:

  1. Sind die in Ihrem REACH-IT-Konto hinterlegten Kontaktdaten aktuell?
  2. Ist die angegebene Unternehmensgröße korrekt?

Das eingesandte Dossier des federführenden Registranten durchläuft nun den Virencheck, wird validiert und auf Vollständigkeit überprüft. Im Joint Submission Object kann auf der Joint Submission Detail Page der Status des Lead Dossiers eingesehen werden. Erst wenn das Dokument von der ECHA akzeptiert und angenommen wurde („accepted for prosessing“), dürfen die beteiligten Mitregistranten ihre Dossiers einreichen.

Bitte prüfen Sie nach dem Einreichen hin und wieder Ihren Nachrichteneingang in REACH-IT. Über diesen Weg kommuniziert die ECHA mit Ihnen. Sobald Sie die Rechnung beglichen haben und die ECHA Ihre Registrierung angenommen hat, erhalten Sie eine Registrierungsnummer. Aber auch nachdem Sie Ihre Registrierung in trockenen Tüchern haben, ist es Ihre Pflicht, alle Daten stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Eine ausführliche Schritt-für Schritt-Anleitung gibt Ihnen das Dokument REACH-IT–Nutzerhandbuch für die Industrie. Weitere Informationen und Links finden Sie auf dem REACH-Helpdesk.

Möglicherweise haben Sie aber spezielle Fragen und wünschen eine eingehendere Beratung. Wenden Sie sich bitte jederzeit an uns unter reach@kft.de.

Share This Post

Post Navigation